Norderstedt Department Chief Thomas Bosse Unreasonable
Norderstedts Baudezernent Thomas Bosse stellt sich quer gegenüber Forderungen den vermurksten Kreuzungspunkt am Ochsenzoll nachzubessern. Bosse im Hamburger Abendblatt:
Bosse legt in seine abwegige Argumentation das ganze Gewicht seines Amtsstuhls. Seine Sichtweise sei die einzig wahre, Kritiker hätten unrecht. Den Kritikern wirft er vor an den Planungen über die Arbeitsgruppe Radverkehr beteiligt gewesen zu sein und deswegen mitverantwortlich für das Desaster zu sein. Allerdings übersieht Her Bosse, dass die Laien, wenn sie denn überhaupt komplett einbezogen waren in den Planungsprozess, keine Ingenieure sind. Die beteiligten Planer allerdings können aber haftbar gemacht werden, denn die nüssten mit einer Berufshaftpflicht abgesichert sein gegen Planungsfehler. Die Planer, wenn sie denn ihren Job richtig gemacht haben, hätten die verantwortlichen Entscheider im Planungsprozess darauf hinweisen müssen, dass gültige Regelwerke missachtet wurden. Die Reaktion des Baudezernenten lässt vermuten, dass ihm entweder die Regelwerke nicht bekannt sind, oder aber er während seiner Amtszeit hingenommen hatte, dass die Planung leichtfertig durchgezogen wurde - ohne ausreichende Berücksichtigung der Belange der Fußgänger und Radfahrer. Eine Recherche der Sitzungsprotokolle und Rathausdokumente würde die Wahrheit zu Tage bringen.
Dem derzeit schärfsten Kritiker, dem Sprecher des örtlichen ADFC, wirft er Fehlverhalten als Radfahrer vor.
Auch gegen dieses Gebot verstößt die Führung am Kreisverkehr. Nur ein unparteiischer könnte die offenbar verfahrene Situation beheben. Daher sollte ein unabhängiger Sicherheitsauditor das Kreisungsbauwerk auf seine Regelhaftigkeit gemäß der Richtlinien für das Sicherheitsaudit überprüfen.
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Pariser Verhältnisse soll es in Norderstedt nicht geben. Baudezernent Bosse möchte das Radfahren am Ochsenzoll verbieten |
Norderstedts Baudezernent Thomas Bosse stellt sich quer gegenüber Forderungen den vermurksten Kreuzungspunkt am Ochsenzoll nachzubessern. Bosse im Hamburger Abendblatt:
Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, der Kreisel verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung. [...] Der Kreisverkehr läuft doch prima.
Bosse legt in seine abwegige Argumentation das ganze Gewicht seines Amtsstuhls. Seine Sichtweise sei die einzig wahre, Kritiker hätten unrecht. Den Kritikern wirft er vor an den Planungen über die Arbeitsgruppe Radverkehr beteiligt gewesen zu sein und deswegen mitverantwortlich für das Desaster zu sein. Allerdings übersieht Her Bosse, dass die Laien, wenn sie denn überhaupt komplett einbezogen waren in den Planungsprozess, keine Ingenieure sind. Die beteiligten Planer allerdings können aber haftbar gemacht werden, denn die nüssten mit einer Berufshaftpflicht abgesichert sein gegen Planungsfehler. Die Planer, wenn sie denn ihren Job richtig gemacht haben, hätten die verantwortlichen Entscheider im Planungsprozess darauf hinweisen müssen, dass gültige Regelwerke missachtet wurden. Die Reaktion des Baudezernenten lässt vermuten, dass ihm entweder die Regelwerke nicht bekannt sind, oder aber er während seiner Amtszeit hingenommen hatte, dass die Planung leichtfertig durchgezogen wurde - ohne ausreichende Berücksichtigung der Belange der Fußgänger und Radfahrer. Eine Recherche der Sitzungsprotokolle und Rathausdokumente würde die Wahrheit zu Tage bringen.
Dem derzeit schärfsten Kritiker, dem Sprecher des örtlichen ADFC, wirft er Fehlverhalten als Radfahrer vor.
Herr Jungbluth begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sich mit dem Rad in den Kreisverkehr am Ochsenzoll begibt. Dort herrscht die Radwegebenutzungspflicht.Doch mit dieser öffentlichen Positionierung gefährdet Herr Bosse alle Radfahrer im Kreisverkehr. Autofahrer fühlen sich dadurch umso mehr bestätigt sich aggressiv gegenüber Radlern auf der Fahrbahn zu verhalten. Der Kreisverkehr ist so gebaut, dass Radfahrer nirgends anders fahren können als auf der Kreisverkehrsfahrbahn. Ebenso wie bei unbenutzbaren Radwegen wegen Schnee und Eis, auf dem Radweg oder Radfahrstreifen parkender Autos dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn, wenn die Radverkehrsführung nicht zum Ziel führt. Vorraussetzung für eine Radwegbentzungspflicht ist, dass für einen Radweg oder Radfahrstreifen "die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist" (VwV-StVO). Das ist der Fall, wenn "die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen [...] sicher gestaltet sind". Das ist am "Knoten Ochsenzoll" nicht gegeben. "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen" (VwV-StVO) - passt nicht zur Segeberger Chaussee.
Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen. (VwV-StvO)
Keine Koexistenz für Auto- und Radfahrer am Ochsenzoll? |
Auch gegen dieses Gebot verstößt die Führung am Kreisverkehr. Nur ein unparteiischer könnte die offenbar verfahrene Situation beheben. Daher sollte ein unabhängiger Sicherheitsauditor das Kreisungsbauwerk auf seine Regelhaftigkeit gemäß der Richtlinien für das Sicherheitsaudit überprüfen.
Mehr . . . / More . . . :
- Fehlplanung? Fahrrad-Streit am Ochsenzoll-Kreisel (Hamburger Abendblatt, 12.11.2013)
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