Worsening the Roundabout: Incapable Administration in Norderstedt
Nach der offiziellen Einweihung des "Knoten Ochsenzoll" in Norderstedt unmittelbar hinter der Landesgrenze wird jetzt der Schuldige gesucht für die fehlerhaften bzw. fehlenden Radwegeverbindungen. Die CDU erklärt heute, dass in der Vorbereitung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Kreisverkehr das leitende Ingenierbüro eine neue Planung vorgelegt hatte, mit der Radwege beseitigt worden waren.
Gefährliche Zebrastreifen
Seit Eröffnung des Kreisverkehrs hat es im Verlauf der Segeberger Chaussee Richtung Westen auf den Kreisverkehr zulaufend einen gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ240). Dieser wird über als Fußgängerüberweg (FGÜ) über die drei Querfahrbahnen der Schleswig-Holstein-Straße fortgesetzt. Diese Kombination entspricht jedoch nicht den gültigen Regelwerken. Laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) dürfen Fußgägerüberwege nicht im Verlauf von gemeinsamen Geh- und Radwegen angelegt werden. Der FGÜ müsste also beseitigt werden, oder aber es wird neben dem Gehweg ein zusätzlicher Radweg angelegt, damit neben dem Zebrastreifen (FGÜ) eine Radfurt aufgetragen werden kann. Selbstverständlich müssten auch die Sichtbeziehungen zwischen den auf die Kreisfahrbahn zufahrenden Fahrzeugen aus der Schleswig-Holstein-Straße und den Radfahrern und Fußgängern entlang der segeberger Chaussee deutlich verbessert werden.
Verschlimmbesserung: Neue Gefahr für Radfahrer
Seit Kreisverkehrseröffnung hat es es im Verlauf der Segeberger Chaussee Richtung Osten an der Querung über die Langenhorner Chausse keine Radwegeverbinung. Der Radweg in der Segeberger Chaussee biegt am Kreisverkehr rechts herum ab Richtung Süden nach Hamburg. Geradeaus gibt es jedoch einen Fußgängerüberweg. Eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer ist damit jedoch nicht gegeben. Seit gestern ist nun unmittelbar vor der Querung über die Schleswig-Holstein-Straße ein weiteres VZ240 aufgestellt worden. Dies zeigt, dass in Norderstedt weiterhin keine Kenntnis der gültigen Regelwerke besteht. Radfahrer könnten das neue Verkehrszeichen quasi als Vorfahrtzeichen gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen aus dem Kreisverkehr deuten. Doch das ist falsch und damit wird Radfahrern eine neue Falle am "Knoten Ochsenzoll" gelegt. Auf dem Fahrrad ist man auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt (OLG Hamm 13 U 219/91). Im Falle eines Unfalls mit einem Kraftfahrzeug auf dem Zebrastreifen trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
Gegen die R-FGÜ steht die Position der Stadt Norderstedt. Baudezernent Thomas Bosse zum Hamburger Abendblatt:
Vielleicht sah sich der Baudezernent gezwungen aufgrund der zahlreichen Kritik etwas zu verändern, doch das neue VZ240 war der falsche Weg. Lange kann das so nicht weitergehen.
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Nach der offiziellen Einweihung des "Knoten Ochsenzoll" in Norderstedt unmittelbar hinter der Landesgrenze wird jetzt der Schuldige gesucht für die fehlerhaften bzw. fehlenden Radwegeverbindungen. Die CDU erklärt heute, dass in der Vorbereitung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Kreisverkehr das leitende Ingenierbüro eine neue Planung vorgelegt hatte, mit der Radwege beseitigt worden waren.
Auf der Planung waren Radwege in Teilbereichen nicht mehr da.Die CDU habe damals ihr Zustimmung zu der Planung verweigert. Später soll erneut über die Planung abgestimmt worden sein.
Im Herbst 2010 wurden dann die detaillierten Ausbaupläne für den hochgelegten Teil in der CDU– Fraktion noch einmal vorgestellt, dabei wurde sofort auf die fehlenden Radwegeverbindungen hingewiesen. Die Mitglieder im Planungsausschuss haben dann ein Papier erarbeitet, das am 3. 2. 2011 im Ausschuss behandelt wurde, in dem die Fraktion gefordert hat, dass nördlich des Kreisels zumindest eine Radfahrer-Querung ermöglicht werden sollte.Eine Änderung der vermurksten Pläne wurde wohl nicht vorgenommen, weil ansonsten das gesamte Planfeststellungsverfahren hätte neu aufgerollt werden müssen. Die CDU setzt sich nun für Nachbesserungen am Kreisverkehr ein.
Die CDU-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass die fehlen Radwege umgehend hergestellt und die Zebrastreifen im Kreisel auch für Radfahrer freigegeben werden. Der Radfahrertunnel soll auf der Südseite umhegend mit einer Rampe versehen werden, der jetzige Zustand mit dem oft nicht funktionierenden Fahrstuhl ist unzumutbar, der Treppenaufgang für Mütter oder Väter mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder auch Fahrrädern vielfach ohne Hilfe nicht möglich.
Gefährliche Zebrastreifen
Seit Eröffnung des Kreisverkehrs hat es im Verlauf der Segeberger Chaussee Richtung Westen auf den Kreisverkehr zulaufend einen gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ240). Dieser wird über als Fußgängerüberweg (FGÜ) über die drei Querfahrbahnen der Schleswig-Holstein-Straße fortgesetzt. Diese Kombination entspricht jedoch nicht den gültigen Regelwerken. Laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) dürfen Fußgägerüberwege nicht im Verlauf von gemeinsamen Geh- und Radwegen angelegt werden. Der FGÜ müsste also beseitigt werden, oder aber es wird neben dem Gehweg ein zusätzlicher Radweg angelegt, damit neben dem Zebrastreifen (FGÜ) eine Radfurt aufgetragen werden kann. Selbstverständlich müssten auch die Sichtbeziehungen zwischen den auf die Kreisfahrbahn zufahrenden Fahrzeugen aus der Schleswig-Holstein-Straße und den Radfahrern und Fußgängern entlang der segeberger Chaussee deutlich verbessert werden.
Segeberger Chaussee Haus-Nr. 23, VZ240 |
Segeberger Chaussee / Schleswig-Holstein-Straße: Der gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ240) fürhrt an den Kreisverkehr . . . |
. . . und wird dort als Fußgängerüberweg fortgesetzt. Nach der R-FGÜ ist dies nicht zulässig. |
Verschlimmbesserung: Neue Gefahr für Radfahrer
Seit Kreisverkehrseröffnung hat es es im Verlauf der Segeberger Chaussee Richtung Osten an der Querung über die Langenhorner Chausse keine Radwegeverbinung. Der Radweg in der Segeberger Chaussee biegt am Kreisverkehr rechts herum ab Richtung Süden nach Hamburg. Geradeaus gibt es jedoch einen Fußgängerüberweg. Eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer ist damit jedoch nicht gegeben. Seit gestern ist nun unmittelbar vor der Querung über die Schleswig-Holstein-Straße ein weiteres VZ240 aufgestellt worden. Dies zeigt, dass in Norderstedt weiterhin keine Kenntnis der gültigen Regelwerke besteht. Radfahrer könnten das neue Verkehrszeichen quasi als Vorfahrtzeichen gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen aus dem Kreisverkehr deuten. Doch das ist falsch und damit wird Radfahrern eine neue Falle am "Knoten Ochsenzoll" gelegt. Auf dem Fahrrad ist man auf dem Zebrastreifen nicht bevorrechtigt (OLG Hamm 13 U 219/91). Im Falle eines Unfalls mit einem Kraftfahrzeug auf dem Zebrastreifen trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
Segeberger Chaussee / Langenhorner Chaussee letzte Woche. Vor dem Zebrastreifen stand damals noch kein VZ240. Der Radweg führt rechts herum in die Langenhorner Chaussee. |
Gegen die R-FGÜ steht die Position der Stadt Norderstedt. Baudezernent Thomas Bosse zum Hamburger Abendblatt:
Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, der Kreisel verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung.Forderungen nach einem Umbau des Kreisverkehrs lehnt Bosse ab:
Wir werden nichts dergleichen tun. [. . . ] Der Kreisverkehr läuft doch prima.
Vielleicht sah sich der Baudezernent gezwungen aufgrund der zahlreichen Kritik etwas zu verändern, doch das neue VZ240 war der falsche Weg. Lange kann das so nicht weitergehen.
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