Stehzeuge über alles - PK33: Poller gegen Kampfparker "nicht zielführend"

Hamburg: Police rejects bollards to protect mandatory cycle track against car parking

Aktualisiert am 02.09.2015
© hamburgize.com / Stefan Warda

Poller zum Schutz gegen Kampfparker seien nicht zielführend

Das PK33 lehnt Poller gegen Kampfparker auf dem benutzungspflichtigem Radweg entlang der Barmbeker Straße zwischen Jarrestraße und Semperstraße ab. Der seit Erneuerung des Radwegs unter CDU-Senator Dr. Michael Freytag dauerhaft zugeparkte Radweg bleibt bislang überwiegend unbenutzbar. Auf Beschwerden von Radfahrern lehnte das zuständige PK33 als Straßenverkehrsbehörde das Aufstellen von Pollern ab. Der "Einbau von Sperrelementen ist nicht zielführend".

Einbau von Sperrelementen ist nicht zielführend [PK33]

Zur Erinnerung: Unter Verkehrssenator Dr. Michael Freytag wurden erstmalig in Hamburg entlang ganzer Hauptstraßenzüge unbenutzbare benutzungspflichtige Radwege instandgesetzt, damit sie den Kriterien der StVO (VwV-StVO) bezüglich den Anforderungen an die Radwegbenutzungspflicht genügen sollten. Auch die Radwege entlang des Straßenzuges Barmbeker Straße, Herderstaße, Winterhuder Weg, Lerchenfeld und Wartenau wurden 2007 ausgebessert. Für den Abschnitt in der Barmbeker Straße war ursprünglich vorgesehen zwischen Radweg und Parkständen Bordkanten einzubauen.

Senator-Dr.-Michael-Freytag-Radwegeausbauprogramm
Der im Propagandabericht zur Hamburger Radverkehrsstrategie erwähnte "Ausbau der Radwege, Verbreiterung und Verbesserung der Linienführung" in der Barmbeker Straße. Links vor dem "Ausbau", rechts nach dem "Ausbau". Trotz des "Umbaus" im Jahre 2007 gibt es dadurch seitdem keinen Mehrwert für den Radverkehr, der Fakeradweg genügt immer noch nicht den Anforderungen an eine Radwegbenutzungspflicht, auch wenn dies das Ziel des Umbau gewesen war


Aus ungenannten Gründen wurde später bei der Bauausführung von Bordkanten abgesehen. Schließlich sollten möglichst viele Kilometer Radwege möglichst billig - also primitiv - hergerichtet werden. Quantität statt Qualität war der Maßstab für das Hauptstraßenradwegebauprogramm, weshalb später in der Radverkehrsstrategie für Hamburg (2007/2008) eingefordert wurde, Qualität vor Quantität zu stellen.


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Trotz des Umbaus blieben die weiterhin benutzungspflichtgen Radwege entlang der Barmbeker Straße bis heute in mehren Abschnitten unbenutzbar. Das Ausweichen auf Gehwege ist aber auch bei benutzungspflichtigen Radwegen verboten - sogar wegen Dauerkampfparkens.


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PK33 im Einsatz für "Quartiersbelange"

Als Alternative bestünde immer noch die Möglichkeit die Kampfparker vom Radweg abzuschleppen, wenn schon auf Poller verzichtet werden soll. Aber auch davon dürfen die Hamburger nur träumen. Was bleibt aus Sicht des PK33 zielführend? Vermutlich wurden mit der Anlage der Radwege vor mehreren Jahrzehnten die "Quartiersbelange" der Jarrestadt bzw. der Barmbeker Straße nicht ausreichend berücksichtigt, wie am Wiesendamm. Da mit erhöhtem Radverkehrsauskommen auf der Fahrbahn wegen dauerhaft unbenutzbarer Fakeradwege zu rechnen ist, wird das PK33 vielleicht in Kürze ein neues Verkehrskonzept für die Barmbeker Straße vorlegen: Tempo 30-Zone mit versetzten Parkständen auf dem Radweg.


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Der Verzicht auf Poller zur Erhaltung der Benutzungbarkeit der benutzungspflichtigen Radwege zeigt eindeutig, dass Hamburg noch lange keine "Fahrradtstadt" werden wird. Der Stellenwert des Autoverkehrs bleibt weiterhin weitaus höher als der des Radverkehrs, vor allem wegen Behördenvertreter, die sich nicht an behördliche Weisungen halten.

PK33 widersetzt sich der Radverkehrsstrategie für Hamburg

Mit der Weigerung den unbenutzbaren Radweg mittels Pollern benutzbar zu machen, weigert sich das PK33 die Radverkehrsstrategie für Hamburg umzusetzen. Die Radverkehrsstrategie für Hamburg war 2008 für alle beteiligten Behörden in Hamburg eingeführt worden. Unter Maßnahme 1-12 sollten kritische Fälle legalen Parkens an Radverkehrsanlagen überprüft und ggf. geändert werden.

1-12 Bei der Planung von Radverkehrsanlagen (Neubau und Grundinstandsetzung) ist verstärkt darauf zu achten, dass Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Radverkehrs durch zu schmale Kfz-Parkstreifen oder fehlende Sicherheitsräume zwischen parkenden Fahrzeugen und Radverkehrsanlage vermieden werden. Ggf. muss das Parken neben dem Radweg durch straßenbauliche Maßnahmen unterbunden werden, oder es ist eine andere Art der Radverkehrsführung vorzusehen. 
 Die Verkehrsdirektion wird kritische Fälle legalen Parkens neben Radwegen überprüfen und – in Abstimmung mit der BSU – nach geeigneten Lösungen suchen. Zur Entschärfung der Parkproblematik sollen insbesondere in dichten Wohngebieten verstärkt auch Möglichkeiten für kostenpflichtige Stellplätze außerhalb des Straßenraumes geprüft werden.


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