Viae birotis interruptae hamburgenses - Hamburger Radwegstückchen

Parts of cycle tracks


© hamburgize.com / Stefan Warda
Luruper Hauptstraße: Ende des Radwegs an einer der zahlreichen Bushaltestellen. Hier müssen Radler auf die Fahrbahn, Fußgänger dürfen allerdings ein Rad mitführen

Via birotis interrupta hamburgensis

Die Gattung Radweg wurde in Hamburg um eine neue Unterart erweitert: Der unterbrochene Radweg. Wer sich nicht traut auf der Luruper Hauptstraße und Luruper Chaussee auf der Fahrbahn zu radeln, der hat an nahezu jeder Bushaltestelle zwischen Trabrennbahn und Stadtgrenze ein Problem. Denn vor fast jeder Haltestelle enden die (für Hamburger Verhältnisse) eigentlich recht breiten Radwege. Erst hinter den Haltestellen beginnt wieder ein neuer Radweg - bis zur nächsten Haltestelle. Wie sollen Radfahrer sich dort verhalten? Absteigen und scbieben, auf die Fahrbahn ausweichen, oder einfach über den Gehweg durchfahren - in der Hoffnung, dass kein Polizist in der Nähe ist.


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Kampfradeln auf der Luruper Hauptstraße

Bei einer Testfahrt von Bahrenfeld bis zur Stadtgrenze Schenefeld und zurück gab es einen einzigen Fahrbahnradler. Alle anderen Radler fuhren auf Radwegen oder - regelwidrig - auf Gehwegen, vor allem an den Haltestellen, wo jeweils Lücken im Radwegverlauf bestehen. Manch einer mag sich fragen, ob da ggf. nicht lediglich die in Hamburg üblichen Zusatzzeichen 1022-10 ("Radfahrer frei") vergessen wurden, aber nein. Seit dem Umbau der Haltestellen im Rahmen der Busbeschleunigung weht ein anderer Wind in Hamburgs Nordwesten. An Haltestellen dürfen Radler schieben - oder auf die Fahrbahn - da ohnehin die Benutzungspflicht aufgehoben wurde.


Konzept semita birota interrupta hamburgensia - Radler haben drei Wahlmöglichkeiten: Ab auf die Fahrbahn, an nahezu jeder Bushaltestelle absteigen und schieben oder Kampfradeln

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Luruper Chaussee ohne Radwegzwang: Fahrbahnradeln ausdrücklich erwünscht

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Luruper Hauptstraße ohne Radwegzwang: Fahrbahnradeln ausdrücklich erwünscht - aber spricht nicht unbedingt jeden Radler an

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Luruper Hauptstraße ohne Radwegzwang: Fahrbahnradeln ausdrücklich erwünscht - doch ist das eine Alternative für Radweglücken?

Ob diese Regelung nun angemessen ist, scheint eher keine Rolle zu spielen, es geht wohl eher ums Prinzip. Vergleichen wir die Haltestellensituation an Luruper Chaussee und Luruper Hauptstraße mit der im Verlauf der Metrobuslinie 5 Richtung Niendorf, entlang der auch schon busbeschleunigt wurde. In der Kollaustraße gibt es erneuerte Haltestellen ebenfalls mit unterbrochenen Radwegen, allerdings besteht dort die Verpflichtung über den Gehweg zu radeln.


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Busbeschleunigte Kollaustraße mit Bushaltestelle: Radler müssen dort über den Gehweg fahren - ohne Alternative

Und am Siemersplatz, wo ein knallroter Zweirichtungsradweg über die Bushaltestelle läuft, scheinen die Verhältnisse umgekehrt worden zu sein im Vergleich mit Lurup. Dort gibt es gar keinen Weg für Fußgänger, die daher regelwidrig den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg eingezwängt zwischen zwei Bushaltestellen mitten auf der Kreuzung andauernd belegen. Doch da die Benutzungspflicht für den knallroten Radweg bestehen bleiben soll, müssen Radler mit Fußgängern auf dem "Radweg" vorlieb nehmen.


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Siemersplatz

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Kampfvater

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Kampfflaneure

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Kampfflaneure

In Lurup verneinte die örtlich zuständige Straßenverkehrbehörde in Lurup eine Freigabe für den Radverkehr auf den Gehwegen an den Bushaltestellen und nannte dazu u.a. folgende Ausschlussgründe:

  • Bei starkem Fußgängerverkehr (z.B. in Geschäftsstraßen),
  • im Bereich von Bushaltestellen für Metro-Busse ohne gesonderte Warteflächen,
  • bei einer Gehwegbreite unter 2, 00 m,
  • bei starken Radverkehr und
  • bei Gehwegen mit einer dichten Folge unmittelbar angrenzender Hauseingänge.


Mit den Radweglücken lässt sich keine Auszeichnung für Radverkehrsfreundlichkeit gewinnen

Werden Radfahrer und Fußgänger in Hamburg gegeneinander ausgespielt zugunsten einer autoverkehrsfreundlichen Stadt? Am Siemersplatz fehlt eigentlich ein Gehweg. An der Luruper Chaussee fehlen Radwegabschnitte. Konnte der LSBG im Einvernehmen mit den Straßenverkehrsbehörden bei der Busbeschleunigung keine befriedigerenden Lösungen für Radler und Fußgänger entlang Luruper Chaussee und Luruper Hauptstraße finden, als entweder Fahrbahnradeln oder Kampfradeln auf Gehwegen? Eine Auszeichnung für Fahrradfreundlichkeit ist mit der jetzigen Lösung keinesfalls zu gewinnen.

Manche Radler mögen die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im Verlauf Bahrenfelder Chaussee, Luruper Chaussee und Luruper Hauptstraße als vollen Erfolg sehen. Denn im Vergleich zu Nachbargemeinde Schenefeld fällt auf, dass beim Überfahren der Stadtgrenze ohne erkennbaren Grund die Radwegbenutzungspflicht gilt - bei gleichen Rahemnbedingungen. Andere Radler fühlen sich vor den Kopf gestossen, denn ihnen sagt das Fahrbahnradeln nicht zu, aber für sie gibt es keine alternative kontinuierliche Radverkehrsführung. Hamburgs Behörden scheinen im 21. Jahrhundert nicht in der Lage zu sein an Hauptstraße durchgehende Radverkehrsanlagen anlegen zu können. In der Mitte zwischen Fahrbahnradeln und Radverkehrsanlagenbenutzung liegt sicherlich die Wahrheit. Gute Radverkehrsanlagen werden Radler sicher gern freiwillig nutzen - auch ohne Radwegbenutzungspflicht, die Rahmenbedingungen sollten es aber auch ermöglichen, dass Radler nicht zu Regelverstößen aufgefordert werden. Verglichen mit Kopenhagen ist die jetzige Situation in Lurup, aber auch am Siemersplatz, armselig. 


Luruper Hauptstraße - Hamburger Radwegstückchen

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Kampfradler

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Übrigens endet an dieser Bushaltestelle sogar alternativlos ein zuvor benutzungspflichtiger Radwegabschnitt - was für ein Unsinn!



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