Norderstedt: Dauerbrenner Pannen-Kreisverkehr

Norderstedt: New Problems at Crazy Roundabout

Aktualisiert am 01.04.2015

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"Stur wie ein Ochse": Ob die beiden Ochsen auf der Kreisinnenfläche symbolhaft für die Sturheit der Stadt Norderstedt im Umgang mit dem Rad- und Fußgängerverkehr stehen?


Norderstedts Pannen-Kreisverkehr am Ochsenzoll kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nach einer langen Planungsphase wurde der misslungene Kreisverkehr am Ochsenzoll letzten November eingeweiht. Trotz langandauernder Vorplanung hatte die Stadt Norderstedt vergessen den Radverkehr gemäss der gültigen Richtlinien zu berücksichtigen. So hatte Baudezernent Bosse für Radfahrer u.a. vorgesehen die Räder Treppen herauf- und hinunter zu tragen und durch einen Fußgängertunnel zu schieben. An anderen Stellen sollten Radler die Kreisverkehrsarme über Fußgängerüberwege queren, zum Teil mit kurzen Schiebeabschnitten - ein weiterer Verstoß gegen gültige Richtlinien. Drei Wochen nach Eröffnung des Kreuzungsbauwerks stimmte die Stadt aufgrund heftiger Kritik den Forderungen nach einem Sicherheitsaudit durch einen externen Gutachter zu.


"Knoten Ochsenzoll": Sicherheitsaudit entlarvt selbstherrliche Verwaltung

Das Sicherheitsaudit wurde im Mai vorgestellt. Es entlarvte zahlreiche Planungsmängel und empfahl einige Nachbesserungen.


Überbreite Fahrbahn - schmale Nebenflächen
Zunächst wurde kritisiert, dass die Fahrspuren 25 Zentimeter breiter als erforderlich gebaut wurden. Dagegen fielen die Breiten von Geh- und Radwegen parallel dazu zu schmal aus. Die Radweg- und Gehwegbreiten unterschreiten die Regel- wie auch die Mindestmaße der Vorgaben. Besonders problematisch ist dies entlang der Segeberger Chaussee (und der Langenhorner Chaussee bei der Sparkasse, mehr dazu weiter unten). Dort haben vor allem auf der Nordseite Fußgänger und Radfahrer viel zu wenig Platz. Der Gehweg ist stellenweise nur ein Meter (80 cm)  breit, für Begegnungsfälle von Fußgängern nicht einmal geeignet. Im weiteren Verlauf reicht es nicht einmal mehr für getrennte Rad- und Gehwege, sondern ein relativ schmaler gemeinsamer Geh- und Radweg soll ausreichen. Mülltonnen für die Abfallentsorgung würden den Gehweg in kompletter Breite versperren. Für die Stadt Norderstedt stellt der fehlende Gehwegraum an Müllentsorgungstagen kein Problem dar. Diese Vorkommnisse seien im gesamten Stadtgebiet zu beobachten.


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Segeberger Chaussee: Rad- und vor allem Gehweg sind hier deutlich zu schmal

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Komplizierte Führung für Radfahrer und Fußgänger
Das Sicherheitsaudit weist auf die schlechten Orientierungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer hin, denn an zwei der vier Knotenarmen fehlen Übergänge. Dadurch könnten ortsunkundige nicht motorisierte Verkehrsteilehmer an der Kreuzung verzweifeln. Die vorgesehen Umwege sind nicht nachvollziehbar. Orientierungshilfen werden von der Stadt dagegen abgelehnt.


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Segeberger Chaussee: Anstelle unmittelbar am Kreisverkehr eine Querungsmöglichkeit für Radler und Fußgänger eimzurichten sollen diese sehr weit entfernt den Kreisverkehr an einer Amforderungsampel umgehen


Sehbehindertenorientierung
Die Auffindestreifen für Sehbehinderte wurden entgegen der Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) quer über Radwege geführt. Die Stadt Norderstedt erwägt eine Nachbesserung.


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Unzulässige Sehbehindertenstreifen


Fußgängertunnel
Die Rampe zum Fußgängertunnel ist zu schmal angelegt worden. Die Stadt will den Tunnel und die Rampe demnächst dennoch als gemeinsamen Geh- und Radweg ausweisen. Für den Fall einer Öffnung des Tunnels für Radfahrer sieht das Sicherheitsaudit erhebliche Gefahren wegen zu enger Ausführung und unzureichender Eckausbildungen zwischen kurviger Rampe und kreuzenden Treppenabgängen. Hier könnten Radfahrer mit Fußgängern zusammenprallen. Seitens der Baulastträger wird diesbezüglich jedoch kein Handlungsbedarf gesehen.


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Die zu  schmale Rampe und der Tunnel sollen gemeinsamer Geh- und Radweg werden

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Der gemeinsame Geh- und Radweg würde dann bei Treppe und Fahrstuhl enden. Treppe und Fahrstuhl sin beides keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen.. Somit wäre auch zukünftig keine andere Radverkehrsführung in Nord-Süd- bzw. Süd-Nord-Richtung als die Fahrbahn vorhanden


Fußgängerüberwege
Radfahrer sind auf den Fußgängerüberwegen gegenüber den querenden Fahrzeugen nicht vorfahrtberechtigt. Die Richtlinien für Kreisverkehre sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) schreiben deswegen vor neben sog. Zebrastreifen zwingend Furten für Radfahrer anzulegen. Die Stadt will die vor Ort bestehende Regelung unverändert bestehen lassen, weil diese aus ihrer Sicht der StVO entsprechen würde.



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Segeberger Chaussee / Langenhorner Chaussee zur Eröffnung der Kreuzung: Provisorisch oder aus Unwissenheit wurde der Fußgängerüberweg als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen - ein Regelverstoß


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Später wurde das VZ240 auf den Fahrbahnteiler gesetzt. Die Fahrbahnen dürfen hier von Radler immer noch nicht gequert werden. Weder führt der Radweg an die Fahrbahn, noch hat es eine Furt für den Radverkehr. Radler müssen daher weiterhin die Fahrbahn über den Kreisverkehr benutzen - Fußgänger dürfen allerdings auch Fahrräder schieben



Sichtbeziehungen zwischen einfahrenden Kfz und kreuzenden Radlern und Fußgängern am Trogbauwerk
Die waagerechten Streben der Geländer am Trogbauwerk behindern die Sicht zwischen in den Kreisverkehr einfahrenden Fahreugen und querenden Radlern und Fußgängern. Diesen Mangel ließ die Stadt Norderstedt mittlerweile abstellen durch Einbau transparenter Elemente in das Gitter als Ersatz für waagerechte Streben.


Gefahrenmoment kreuzende Verkehre ohne ausreichende Sichtbezieheungen

Gitter mit waagerechten Streben schränkte Sicht zu querenden Radlern und Fußgängern erheblich ein

Transparente Elemente im Absperrgitter verbessern mittlerweile die Sichtverhältnisse ein wenig


Zweistreifige Kreisverkehrszufahrten
Das Sicherheitsaudit bemängelt angesichts des hohen Rad- und Fußgängerverkehrs die zweistreifigen Zufahrten in den Kreisverkehr.


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Kreuzungsbauwerk aus Richtung Norden (Schleswig-Holstein-Straße)


Der Problematik der fehlenden (legalen) Radverkehrsführungen hat das Sicherheitsaudit allerdings nicht deutlich genug herausgestellt. Solange es keine echten Radverkehrsführungen an der Kreuzung gibt dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Weder Treppen, noch Fahrstühle gelten als Radwege, und auch die Lücke in der Radwegführung am Fußgängerüberweg gilt nicht als Radverkehrsführung. Diesen Sachverhalt hat das Audit komplett ausgeblendet, obwohl es sicherheistrelevant ist. Es betrifft z.B. rechtliche Fragen bei Unfällen.



Neue Fehlplanung: Der autogerechte Gehweg

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Der autoverkehrsgerechte Gehweg - Langenhorner Chaussee 687


Die neueste Panne betrifft den Gehweg und die Radwegführung vor der Sparkasse Holstein nach Ausfahrt aus dem Kreisverkehr in Richtung Hamburg unmittelbar vor der Landesgrenze. Der dort benutzungspflichtige Radweg wurde mit Umbau der Kreuzung "Knoten Ochsenzoll" stark verschwenkt, um Platz für eine kleine Parkbucht unmittelbar vor der Sparkassenfiliale zu schaffen. Dadurch wurde der Gehweg inklusive des Blindenleitstreifens auf eine Breite von nur noch achtzig Zentimeter reduziert - ein außergewöhnlicher Wert. Die Ausführung eines Gehwegs in solch einer reduzierten Form entspricht ebenfalls nicht gültigen Richtlinien. Laut der Verwaltungsvorschrift zur StVO muss es neben benutzungspflichtigen Radwegen ausreichend breite Gehwegflächen geben. Dies ist an der Langenhorner Chaussee nun leider nicht mehr der Fall.
Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. 

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Links alter Radwegverlauf, rechts neuer Radweg

Die notwendige Breite für einen Gehweg lässt sich in den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) nachlesen. Für den Gehweg vor der Treppe an der Sparkasse in der Langenhorner Chaussee wäre demnach ein Gehweg von wenigstens 2,5 Metern Breite erforderlich. Der tatsächliche Wert ist um zwei Drittel geringer ausgefallen, eine eklatante Abweichung. Den Gehweg zugunsten von Parkplätzen zu reduzieren ist ein klarer Verstoß gegen die Fußgängerrichtlinie.

Falls punktuell oder auf größerer Länge aufgrund baulicher Gegebenheiten die vorhandenen Flächen für eine ausreichende Dimensionierung der Seitenräume nicht ausreichen, sind folgende Möglichkeiten zu prüfen, um mindestens den Regelfall (2,50 m Seitenraumbreite) oder den abgeminderten Regelfall (2,1 m Seitenraumbreite) bereitzustellen:
-          Verzicht auf Flächen für den ruhenden oder ladenden Verkehr […]



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Das jüngste Beispiel autoverkehrsgerechter Gehweg an der Sparkasse Langenhorner Chaussee zeigt einmal mehr, dass in der Stadt Norderstedt der Autoverkehr weiterhin uneingeschränkt bevorteilt wird gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Für Parkplätze wird der Gehweg soweit eingeschränkt, dass Fußgänger sich nicht einmal mehr auf dem Gehweg begegnen können. Das Leitbild der autogerechten Stadt bestätigt sich für Norderstedt einmal mehr nach der Fehlplanung "Knoten Ochsenzoll".


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Langenhorner Chaussee vor dem Umbau. Auf der linken Seite bei der Sparkasse veräuft der Radweg geradlinig und fahrbahnnah

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Während der Bauphase sind noch Reste des Radwegs erkennbar

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Von Hamburg aus gesehen: Der frühere Radwegverlauf war auf Norderstedter Seite fahrbahnnah. Stehzeuge wurden vorher zwischen den Bäumen geduldet



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